Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.04.1994 - 20 W 30/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,7811
OLG Frankfurt, 19.04.1994 - 20 W 30/94 (https://dejure.org/1994,7811)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.04.1994 - 20 W 30/94 (https://dejure.org/1994,7811)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. April 1994 - 20 W 30/94 (https://dejure.org/1994,7811)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitwirkung eines blinden Richters an der Inaugenscheinnnahme; Mitwirkung eines blinden Richters im gerichtlichen Verfahren; Amtsfähigkeit von Richtern mit körperlichen Gebrechen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.12.1962 - NotZ 8/62

    Blinder kann nicht Notar werden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.1994 - 20 W 30/94
    Der BGH (BGHZ 38, 347) hat schließlich in einer Entscheidung dazu, ob ein Blinder zum Notar bestellt werden kann, auch ausgeführt, daß ein blinder Richter seine Aufgabe dann nicht mehr wahrnehmen kann, wenn er sich einen auf persönlicher Wahrnehmung beruhenden Eindruck vom Aussehen einer Person oder Sache machen muß.

    Es ist vielmehr deswegen eine differenzierende Betrachtung des Einzelfalls geboten, weil der Blinde erfahrungsgemäß den Verlust des Augenlichts durch die Stärkung und Verfeinerung der anderen Sinne und die Zunahme des Gedächtnisses ausgleichen kann (BGHZ 38, 347/348; OLG Frankfurt MDR 54, 368).

    Mit dieser Rechtsauffassung weicht der Senat nicht in einer Weise von der Entscheidung des BGH (BGHZ 38, 347) ab, die ihn zur Vorlage gemäß § 28 II FGG zwingen würde.

  • BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 22/92

    Nachträgliche Balkonverglasung - zustimmungspflichtig?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.1994 - 20 W 30/94
    Die Vorinstanzen konnten sich auf eine gesicherte Rechtsprechung beziehen, wonach die Balkonverglasung als bauliche und optische Veränderung für die betroffenen Wohnungseigentümer regelmäßig auch nachteilig ist (vgl. zuletzt BayObLG B. v. 23.07.1992 - 2 Z BR 22/92 - in Deckert ETW 2, 1774; B. v. 22.10.1992 - 2 Z BR 86/92 - in Deckert ETW 2, 1859).
  • BGH, 17.12.1987 - 4 StR 440/87

    Blinder Richter - Hauptverhandlung - Besetzung - Erstinstanzliche Strafkammer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.1994 - 20 W 30/94
    Diese Frage wird für den blinden Richter im Strafverfahrensrecht im Hinblick auf die §§ 261, 338 Nr. 1 StPO kontrovers diskutiert (verneinend für den Beisitzer im Falle des Augenscheins: BGH NJW 87, 1210; verneinend für den Vorsitzenden der erstinstanzlichen Strafkammer: BGH NJW 88, 1333 = NStZ 88, 374 mit zust. Anm. von Fezer; bejahend für den Vorsitzenden der Großen Berufungsstrafkammer: OLG Zweibrücken MDR 91, 1083 mit zust. Anm. von Schulze; OLG Zweibrücken MStZ 92, 50; bejahend unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten; BVerfG MStZ 92, 246; bejahend Schulze MDR 88, 736).
  • BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 86/92

    Beseitigung einer baulichen Veränderung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.1994 - 20 W 30/94
    Die Vorinstanzen konnten sich auf eine gesicherte Rechtsprechung beziehen, wonach die Balkonverglasung als bauliche und optische Veränderung für die betroffenen Wohnungseigentümer regelmäßig auch nachteilig ist (vgl. zuletzt BayObLG B. v. 23.07.1992 - 2 Z BR 22/92 - in Deckert ETW 2, 1774; B. v. 22.10.1992 - 2 Z BR 86/92 - in Deckert ETW 2, 1859).
  • OLG Frankfurt, 29.11.1984 - 20 W 192/84

    Wirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses; Verfolgung eines Beseitigungsanspruches

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.1994 - 20 W 30/94
    Rechtsfehlerfrei haben die Vorinstanzen die Antragsgegner zur Beseitigung der Balkonverglasung verpflichtet, weil diese eine auch die Antragstellerin benachteiligende bauliche Veränderung darstellt, die nur einstimmig beschlossen werden kann (§ 22 I WEG; OLG Frankfurt OLGZ 85, 48; BayObLG WEZ 87, 336; OLG Zweibrücken WEZ 87, 357).
  • OLG Düsseldorf, 04.01.1991 - 1 Ws 1134/90
    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.1994 - 20 W 30/94
    Diese Frage wird für den blinden Richter im Strafverfahrensrecht im Hinblick auf die §§ 261, 338 Nr. 1 StPO kontrovers diskutiert (verneinend für den Beisitzer im Falle des Augenscheins: BGH NJW 87, 1210; verneinend für den Vorsitzenden der erstinstanzlichen Strafkammer: BGH NJW 88, 1333 = NStZ 88, 374 mit zust. Anm. von Fezer; bejahend für den Vorsitzenden der Großen Berufungsstrafkammer: OLG Zweibrücken MDR 91, 1083 mit zust. Anm. von Schulze; OLG Zweibrücken MStZ 92, 50; bejahend unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten; BVerfG MStZ 92, 246; bejahend Schulze MDR 88, 736).
  • BGH, 27.11.1986 - 4 StR 536/86

    Mitwirkung eines blinden Richters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.1994 - 20 W 30/94
    Diese Frage wird für den blinden Richter im Strafverfahrensrecht im Hinblick auf die §§ 261, 338 Nr. 1 StPO kontrovers diskutiert (verneinend für den Beisitzer im Falle des Augenscheins: BGH NJW 87, 1210; verneinend für den Vorsitzenden der erstinstanzlichen Strafkammer: BGH NJW 88, 1333 = NStZ 88, 374 mit zust. Anm. von Fezer; bejahend für den Vorsitzenden der Großen Berufungsstrafkammer: OLG Zweibrücken MDR 91, 1083 mit zust. Anm. von Schulze; OLG Zweibrücken MStZ 92, 50; bejahend unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten; BVerfG MStZ 92, 246; bejahend Schulze MDR 88, 736).
  • RG, 18.03.1929 - VIII 36/29

    Ist § 551 Nr. 1 ZPO. anzuwenden, wenn bei der mündlichen Verhandlung ein blinder

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.1994 - 20 W 30/94
    Das RG (RGZ 124, 153) hat die Mitwirkung eines blinden Richters unter den gegebenen Umständen für zulässig gehalten.
  • OLG Frankfurt, 19.12.1994 - 20 W 313/93

    Wohnungseigentum: Tief- oder Sammelgarage kann grundsätzlich Sondereigentum sein;

    Diese Grenze ist vorliegend nicht erreicht worden (vgl. auch Senat in 20 W 30/94 vom 19.04.1994 = OLG-Report Frankfurt 1994, 166).
  • OLG Frankfurt, 15.02.2010 - 20 W 34/10

    Mitwirkung blinden Richters bei der Augenscheinseinnahme

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 19.04.1994 -20 W 30/94=OLGR 1994, 166), wie sie das Landgericht inhaltlich wiedergegeben hat und von der abzuweichen auch nach erneuter Überprüfung keine Veranlassung besteht.
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